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Heim- und Platzordnung für die "Martin-Würdinger-Sportanlage"

I. Grundgedanke

Die Martin-Würdinger-Sportanlage wurde mit hohem Aufwand durch die Gemeinde Kallmünz und den ATSV Kallmünz gebaut und wird mit den Mitteln des ATSV Kallmünz unterhalten.

Deshalb sind alle Benutzer des Sportgeländes und des Vereinsheimes zu besonderer Sorgfalt und zur Einhaltung der vorliegenden Heim- und Platzordnung verpflichtet.

Zur Benutzung der Sportanlage und des Vereinsheimes sind alle Mitglieder des ATSV Kallmünz sowie Gäste im Rahmen von Veranstaltungen berechtigt.

II. Heim- und Platzordnung

Das Vereinsheim darf weder als Gaststätte noch als gaststättenähnlicher Betrieb geführt werden. Die Ausgabe von Speisen und Getränken ist nur im Rahmen von Vereinsveranstaltungen gestattet. Die vom ATSV vorrätig gehaltenen Getränke sind nicht zum freien Verzehr.

Das Vereinsheim kann für vereinsinterne Veranstaltungen genutzt werden. Die Benutzung ist rechtzeitig mit dem 1. oder 2. Vereinsvorsitzenden abzusprechen.

Alle Gegenstände im Vereinsheim und auf den Sportplätzen sind im Eigentum des ATSV Kallmünz und dürfen nicht entfernt werden.

Energie- und Wasserverbrauch sind auf das Nötigste zu beschränken.

Die Sportstätten und das Vereinsheim sowie das dazugehörige Inventar sind von allen Sportlern und Besuchern mit Sorgfalt zu behandeln. Festgestellte oder verursachte Schäden sind unverzüglich dem Platzwart oder einem Vorstandsmitglied des ATSV Kallmünz zu melden. Kosten, die durch Beschädigung, Verunreinigung, unsachgemässen Gebrauch usw. entstehen, können dem Verursacher in Rechnung gestellt werden (darüber entscheidet die Vorstandschaft des ATSV Kallmünz).

Die Betreuer, Übungsleiter und Benutzer haben für die Einhaltung der Heim- und Platzordnung zu sorgen.

Das Sportgelände und das Vereinsheim sind in ordentlichem Zustand zu verlassen. Insbesondere sind

- benutzte Sportgeräte (z.B. Bälle) und andere Gegenstände aufzuräumen,

- alle Fenster, Türen und Tore zu (ver-)schließen,

- alle Lichter und benutzte (nicht mehr benötigte) elektrische Geräte auszuschalten,

- benutzte Gegenstände (Geschirr, Grill, u.a.) nach Benutzung gründlich zu reinigen,

- Flaschen und Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter zu sortieren,

- feuchte und nasse Handtücher zum Trocknen aufzuhängen,

- das stehende Wasser in den Duschräumen mit den Schiebern über den Abfluss zu beseitigen,

- die benutzten Umkleideräume durchzukehren,

- die Umkleideräume nach den Spielen nicht mit verschmutztem Schuhwerk zu betreten,
  die Schuhe an den dafür vorgesehenen Reinigungsblechen zu säubern

und im Falle der Durchführung von Veranstaltungen sind durch die verantwortlichen Personen (Übungsleiter, Betreuer, Abteilungsleiter u.a.) der Abfall und das Leergut zu entsorgen.

Den Anweisungen des Platzwartes und der Vorstandschaft des ATSV Kallmünz ist Folge zu leisten.

Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen können durch die Vorstandschaft des ATSV Kallmünz geahndet werden. Es kommen sowohl Schadensersatzansprüche als auch die Entziehung der Nutzungserlaubnis bis hin zu einem Hausverbot in Betracht.

Bei von der Vorstandschaft genehmigten Sonderveranstaltungen sind bei Übernahme der Räume EUR 200,- Kaution für evtl. Schäden und Verunreinigungen zu hinterlegen, die bei der Endabnahme (ohne Mängel) wieder vom Verein ausbezahlt werden.
Zudem wird eine Nebenkostenpauschale in Höhe von EUR 20,- erhoben.
Angefallener Müll, Leergut usw. müssen auf Kosten des Veranstalters gesondert beseitigt werden.

Abschließend wollen wir nochmals alle Benutzer der Sportanlage und des Vereinsheimes darum bitten, ordentlich mit den zur Verfügung gestellten Gegenständen umzugehen, damit der ATSV Kallmünz und seine Vereinsmitglieder noch lange Freude an dieser Sportstätte haben.

Kallmünz, den 16. September 2003

Der Vorstand

 
   
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